Stornoversicherung

Stornoversicherung

Die Versicherung deckt die Stornierung oder Unterbrechung der Reise aufgrund von:

Stornoversicherung

Die Versicherung deckt die Stornierung oder Unterbrechung der Reise aufgrund von:

  • unerwartete schwere Erkrankung
  • schwere unfallbedingte Körperverletzung
  • Tod
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • bedeutender Sachschaden an einem Ihrer Wohnsitze infolge Elementarereignis, Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat.

Stornoversicherung

Versicherungsbedingungen bezogen au der Covid-19-Infektion

  • Nachgewiesene Covid-19-Erkrankung.
  • Behördliche Quarantänepflicht wegen Kontakt mit einer mit Covid-19 infizierten Person.
  • Hohes Fieber (auch wenn der Test später zu einem negativen Testergebnis führt).
  • Ein positiver Test auf Covid-19 (auch bei asymptomatischem Verlauf).
  • Falls ein naher Angehöriger des Reisenden oder eine im gleichen Haushalt lebende Person aufgrund einer Covid-19-Erkrankung dringende Anwesenheit der Reisenden benötigt.
  • Falls der Reisende wegen einer Covid-19-Erkrankung von einem nahen Verwandten oder einer im gleichen Haushalt lebenden Person unter behördlicher Quarantäne fällt.
  • Falls der Reisende reiseunfähig wird, weil er sich während seines Aufenthalts in der Unterkunft mit Covid-19 infiziert hat, berechnet der Beherbergungsbetrieb die Kosten für die Verlängerung des Unterkunft-Preises.

Welche Kosten werden von der Stornoversicherung übernommen?

  • Bei Nichtantritt ersetzen es die aus dem Reisevertrag geschuldeten Stornokosten bis zum versicherten Reisepreis.
  • Bei Reiseabbruch ersetzen es die nicht genutzten Reiseleistungen bis zum versicherten Reisepreis

Leistungen

Wie kann man eine Stornoversicherung abschließen?

Bei der Buchung auf unserer Website hat man die Möglichkeit, auf der Übersichtsseite eine Stornoversicherung auszuwählen. Wenn Sie nach der Buchung eine Stornoversicherung abschließen möchten, können Sie dies bis zum 15. Tag vor der Abreise tun. Wenn Sie die Versicherung später abschließen möchten, teilen Sie uns dies bitte unter info@sissipark.at mit.

Was wird für den Abschluss einer Stornoversicherung benötigt?

Um die Versicherung abzuschließen, müssen Sie Ihre Gästeliste fertigstellen, was Sie auf der MySissi-Oberfläche unter dem Menüpunkt Meine Reservierungen tun können.
Wird die Gästeliste bis zum angegebenen Termin nicht fertiggestellt, wird die Stornoversicherung nur für den Buchenden und nicht für seine Mitreisenden gelten.

Weitere Information